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      Im letzten Beitrag haben wir uns die Einkommensteuer angeschaut. Heute geht es kurz um die Gewerbesteuer und um das Thema (Anlauf)Verluste.

      Die Gewerbesteuer, oder ernsthaft noch mehr Steuern?
      Ein bisschen (langweiliger) Hintergrund muss sein. Die Trennung zwischen Einkommen- und Gewerbesteuer ist Ausfluss des föderalen Systems. Während die Einkommen- und die Körperschaftsteuer nur dem Bund und den Ländern zustehen, fließt die Umsatzsteuer an Bund, Land und Gemeinden und die Gewerbesteuer nur den Gemeinden zu. Die Unterscheidung zwischen Einkommen- und Gewerbesteuer ist somit auch haushaltsrechtlicher Natur und dient der Sicherung der Einnahmen der Gemeinden.

      Zu zahlen ist sie von allen Gewerbetreibenden. Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer ist der nach den Grundsätzen der Einkommensteuer berechnete Gewinn der gewerblichen Tätigkeit. Dieser wird um spezielle Bestandteile modifiziert (z. B. Zinsausgaben als Teil des Finanzergebnisses) um die reine Leistungsfähigkeit der gewerblichen Betätigung zu besteuern.

      Die gute Nachricht:
      Die Gewerbesteuer ist in weiten Teilen (bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400%) auf die Einkommensteuer anrechenbar. Eine „Doppelbelastung“ tritt somit erst ab einem darüber liegenden Hebesatz ein.

       

      Und was hat es nun mit (Anlauf)Verlusten auf sich?
      Wir haben bisher unter der Prämisse erläutert, dass die Tätigkeit Gewinne abwirft. Insbesondere bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit übersteigen aber die Ausgaben häufig die Einnahmen. In diesen Fällen entsteht statt eines Gewinns ein Verlust. Steht dieser am Anfang der Tätigkeit, sprechen wir von sogenannten Anlaufverlusten, da diese entstehen, um die Tätigkeit „in Gang zu bringen“, also Anlaufen zu lassen.

      Nicht selten beziehen Gründer in dieser Phase noch Einkünfte aus anderen Quellen, z. B. aus Arbeitslohn. Die entstandenen Verluste aus der gewerblichen Tätigkeit lassen sich nun grundsätzlich mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z. B. Arbeitslohn) verrechnen. Das bedeutet, dass die Einkünfte geschmälert werden und regelmäßig Erstattungsansprüche entstehen, ähnlich so, wie Werbungskosten das Einkommen und damit im Ergebnis die Steuerlast reduzieren.

      Verluste sind der Grund, warum es sich unter Umständen lohnt, bereits frühzeitig in eine Gespräch mit uns zu investieren, um die Verrechnungsmöglichkeiten zu sichern und ggf. auch hier Potenziale zu optimieren. Sprecht uns einfach direkt hier auf unserer Website an!